Vorbereitung von Gesetzen

Eine wichtige Aufgabe des Bundesministeriums für Justiz ist die Vorbereitung von Gesetzen und Verordnungen. Dazu gehören vor allem Materien des Zivilrechts und des Strafrechts sowie Bereiche der Gerichtsbarkeit und des Strafvollzugs. Auch in angrenzenden Rechtsgebieten kann das Justizressort gesetzgeberisch zuständig sein, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.

Begutachtung

Wird ein Entwurf im Ressort ausgearbeitet, erfolgt häufig zunächst ein Ministerialentwurf. Dieser wird als Begutachtungsentwurf veröffentlicht und an Stellen und Organisationen zur Stellungnahme versandt. Die eingelangten Stellungnahmen können in die weitere Überarbeitung einfließen. Ministerialentwürfe und Stellungnahmen werden auf der Website des Parlaments veröffentlicht, Entwürfe des Justizressorts finden sich zusätzlich auf der Website des Bundesministeriums für Justiz.

Weg zum Gesetz

Soll ein Entwurf als Regierungsvorlage in den Nationalrat eingebracht werden, muss er zuvor im Ministerrat beschlossen werden. Danach folgt das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren mit Behandlung im Nationalrat und, je nach Materie, mit Mitwirkung des Bundesrates. Nach dem Gesetzesbeschluss wird das Bundesgesetz beurkundet und im Bundesgesetzblatt kundgemacht.

Wo findet man Entwürfe und geltendes Recht

Aktuelle Gesetzes und Verordnungsentwürfe des Justizressorts sind auf der Website des Bundesministeriums für Justiz abrufbar. Bereits kundgemachte und geltende Bundesgesetze stehen im Rechtsinformationssystem des Bundes bereit. Regierungsvorlagen mit Erläuterungen und weitere parlamentarische Materialien sind auf der Website des österreichischen Parlaments veröffentlicht.

Quellen

Fachbücher und Kommentare

  • Öhlinger Theo, Eberhard Harald Verfassungsrecht, 14. Auflage, Facultas
  • Mayer Heinz, Kucsko Stadlmayer Gabriele, Stöger Karl Grundriss des österreichischen Bundesverfassungsrechts, 14. Auflage, MANZ
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