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Rubrum

Mit Rubrum lat., Rotes wird der Urteilseingang Urteilskopf bezeichnet, der die Parteien, ihre gesetzlichen Vertreter, die Prozessbevollmächtigten, die Namen der Richter und das Datum der letzten mündlichen Verhandlung nennt.

Dabei wird mit Aktivrubrum der Teil des Rubrums bezeichnet der den Kläger betrifft und mit Passivrubrum der Teil der den Beklagten betrifft.

Quellen

http://www.lexexakt.de/glossar/rubrum.php 27.10.2014

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