Totschlag

Totschlag im Sinne des Strafrechts ist eine mit einer zwingenden Strafmilderung verbundene besondere Form des vorsätzlichen Tötungsdeliktes.

Der Tatbestand und die möglichen Rechtsfolgen der Strafrahmen sind im § 76 des Strafgesetzbuch Strafgesetzbuchs StGB festgelegt:
Totschlag

§ 76. Wer sich in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung dazu hinreißen läßt, einen anderen zu töten, ist mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

Der Totschlag stellt eine gegenüber dem Grundtatbestand des vorsätzlichen Tötungsdeliktes, dem ”Mord” § 75 StGB, eine Privilegierung dar, was sich im niedrigeren Strafrahmen niederschlägt.

Mit dem Mord hat der Totschlag gemein, dass beide Delikte einen Tötungsvorsatz voraussetzen: Der Täter hielt es zumindest ernsthaft für möglich und nahm es in Kauf, dass seine Tat zum Tod eines anderen führt. Beim Totschlag kommt aber als besonderes Privilegierungsmerkmal hinzu, dass der Täter “sich in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung dazu hinreißen läßt, einen anderen zu töten”, also im Affekt, wobei sowohl sthenische Wut, Zorn etc. als auch asthenische Affekte Schrecken, Verzweiflung etc. zum Tragen kommen können.

Durch den Tötungsvorsatz unterscheidet sich der Totschlag etwa von der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang § 86 StGB, bei der zwar eine Körperverletzung vorsätzlich erfolgt, der Täter im Hinblick auf deren tödlichen Ausgang aber nur fahrlässig gehandelt hat vereinfacht gesagt: Der Täter „will“ bei der ”Körperverletzung mit tödlichem Ausgang” einen anderen „nur“ verletzen, verursacht dabei aber–ungewollt–dessen Tod.

Der Strafrahmen beträgt fünf bis zehn Jahre Freiheitsentzug.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

logo-hnp-haslinger-nagele
Bergthaler_Wilhelm_2-haslinger-nagele-800

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter