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Taxativ

Taxativ ist eine Definition, die Aufzählungen bezeichnet die sich als abschließend oder vollständig oder erschöpfend verstehen.

Wenn also in einer Aufzählung alles eingeschlossen ist, handelt es sich um eine taxative Aufzählung.

Beachte

Eine taxative Aufzählung in ein Gesetz schließt die analoge Anwendung einzelner der aufgezählten Fälle nicht von vornherein aus. Zu fordern ist lediglich, dass ein nicht ganz genau in einem der taxativ beschriebenen Tatbestände passender Sachverhalt in seiner Art und seinem Gewicht so beschaffen sein muss, dass alles für eine Gleichbehandlung spricht, während bei bloß demonstrativer Aufzählung schon eine gewisse Ähnlichkeit mit den im Gesetz angeführten Beispielsfällen genügen würde.

Auch; Beisatz: Die analoge Anwendung eines Tatbestandes ist nur dann ausgeschlossen, wenn ersichtlich ist, dass der Gesetzgeber die Rechtsfolge nur eintreten lassen will, wenn gerade die Voraussetzungen des geregelten Tatbestandes erfüllt sind, also die Nichtregelung dem Plan des Gesetzes entspricht; ein solcherart “ausschließender Charakter” eines Rechtssatzes ist allerdings nicht zu vermuten, sondern muss besonders erwiesen werden.

Abgrenzung

Demonstrativ

Quellen & Einzelnachweise

https://www.ris.bka.gv.at/JustizEntscheidung.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20091125_OGH0002_0030OB00174_09Y0000_000&IncludeSelf=False

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