Tantieme

Arbeitsrecht

Mit Tantieme Erfolgsbeteiligung Gewinnbeteiligung wird eine prozentuale Beteiligung eines Arbeitnehmers am Jahresgewinn oder Umsatz bezeichnet. Die Tantieme ist Vergütunsbestandteil im Austauschverhältnis Arbeit gegen Lohn und damit keine Gratifikation.

In der Praxis werden Tantiemen regelmäßig an Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte gezahlt.

Urheberrecht

Im Urheberrecht wird mit Tantieme der Betrag bezeichnet, den Urheber für die Verwertung ihrer Rechte erhalten.

Quellen

http://www.lexexakt.de/glossar/tantieme.php 27.10.2014

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