Richter Dr. Oskar Maleczky ist im Rechtsskriptum “Strafrecht Allgemeiner Teil 1” – 8. Auflage folgender Meinung:
Eine Straftat, ein Delikt ist ein Tatbestand samt Rechtsfolge;Summe aller materiellen Voraussetzungen für die Bestrafung einer Person.
Straftat, Delikt
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- Gewerblicher Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht, IT- EDV- & Datenschutzrecht, Markenrecht, Zivilrecht
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