Statutenwechsel

Es gibt verschiedene Statuten wie zB das Personalstatut, Gesellschaftsstatut, Delikts- oder Sachenrechtsstatut. Fraglich ist, welches Recht bei einem Statutenwechsel relevant wird, deswegen müssen die Kollisionsnormen immer sagen, wann auf welches Statut abzustellen ist zB im Erbrecht Personalstatut zum Todeszeitpunkt oder zum Zeitpunkt der Errichtung der letztwilligen Verfügung. Ist nicht ausdrücklich etwas Abweichendes im Gesetz normiert so ändert sich die rechtliche Lage bei einem Statutswechsel nicht mehr ändert vgl § 7 IPRG. Hat zB jemand nach seinem Personalstatut einmal die Geschäftsfähigkeit erlangt so schadet ein späterer Statutswechsel nicht wenn zB eine andere Staatsbürgerschaft angenommen wird und die Alte erlischt. Ausnahmen: Mobiliarsicherheiten im Sachenrecht oder zB Kauflieferungen.

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