Spaltung

Spaltung ist eine Form der gesellschaftsrechtlichen Umgründung. Dabei wird Vermögen einer Kapitalgesellschaft im Weg der Gesamtrechtsnachfolge auf andere Gesellschaften übertragen. Das bedeutet: Die übertragenen Vermögensteile, Schulden und Rechtsverhältnisse gehen kraft Gesetzes über, ohne dass jedes einzelne Rechtsverhältnis gesondert übertragen werden muss. Für Kapitalgesellschaften ist die Spaltung vor allem im Spaltungsgesetz (SpaltG) geregelt. ([ris.bka.gv.at](https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1996/304/P1/NOR12038570?))

Welche Arten der Spaltung gibt es?

Das österreichische Spaltungsgesetz unterscheidet im Kern zwischen Aufspaltung, Abspaltung und Ausgliederung. Entscheidend ist, ob die übertragende Gesellschaft untergeht und wer die Anteile an der übernehmenden oder neu gegründeten Gesellschaft erhält. (ris.bka.gv.at)

  • Aufspaltung: Die übertragende Gesellschaft wird ohne Abwicklung beendet. Ihr gesamtes Vermögen geht auf zwei oder mehrere andere Gesellschaften über. Diese können bereits bestehen oder erst durch die Spaltung neu gegründet werden. ([ris.bka.gv.at](https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1996/304/P1/NOR12038570?))
  • Abspaltung: Die übertragende Gesellschaft bleibt bestehen. Nur ein oder mehrere Vermögensteile werden auf andere Gesellschaften übertragen. Die Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft erhalten dafür Anteile an der übernehmenden oder neuen Gesellschaft. ([ris.bka.gv.at](https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1996/304/P1/NOR12038570?))
  • Ausgliederung: Auch hier bleibt die übertragende Gesellschaft bestehen. Anders als bei der Abspaltung erhalten aber nicht die Gesellschafter, sondern die übertragende Gesellschaft selbst die Anteile an der übernehmenden oder neuen Gesellschaft. ([ris.bka.gv.at](https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1996/304/P1/NOR12038570?))

Die Spaltung kann jeweils zur Aufnahme in eine bereits bestehende Gesellschaft oder zur Neugründung einer neuen Gesellschaft erfolgen. ([ris.bka.gv.at](https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1996/304/P1/NOR12038570?))

Welche Gesellschaften können gespalten werden?

Nach dem SpaltG können Kapitalgesellschaften ihr Vermögen spalten. Gemeint sind vor allem GmbH und AG. Für Genossenschaften gibt es ein eigenes Genossenschaftsspaltungsgesetz. Wer prüfen will, ob eine konkrete Umgründung zulässig ist, muss daher immer zuerst auf die Rechtsform der beteiligten Gesellschaften schauen. ([ris.bka.gv.at](https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10003416&))

Wie läuft eine Spaltung ab?

Eine Spaltung ist kein bloßer interner Beschluss, sondern ein rechtlich formalisiertes Verfahren. Zentrale Grundlage ist der Spaltungs- und Übernahmsvertrag oder bei einer Neugründung der entsprechende Spaltungsplan. Darin muss insbesondere festgelegt werden, welches Vermögen auf welche Gesellschaft übergeht und wie die Beteiligungen zugeteilt werden. Außerdem sieht das Gesetz unter anderem eine Schlussbilanz beziehungsweise je nach Fall eine Spaltungsbilanz, gesellschaftsinterne Beschlussfassungen und die Eintragung im Firmenbuch vor. Erst mit der Eintragung wird die Spaltung wirksam. ([ris.bka.gv.at](https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10003416&))

Bei einer Abspaltung oder Ausgliederung ist besonders wichtig, dass der übertragene Teil wirtschaftlich abgrenzbar beschrieben wird. In der Praxis betrifft das häufig Teilbetriebe, Beteiligungen, Immobilien oder bestimmte Vertragsbestände. Welche Vermögenswerte genau übergehen, muss aus den Spaltungsunterlagen klar hervorgehen. ([ris.bka.gv.at](https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10003416&))

Welche rechtlichen Folgen hat die Spaltung?

Die wichtigste Folge ist die bereits erwähnte Gesamtrechtsnachfolge. Sie bewirkt, dass die im Spaltungsplan oder Vertrag zugeordneten Vermögensteile mit der Eintragung im Firmenbuch auf die jeweilige Zielgesellschaft übergehen. Das erleichtert die Übertragung komplexer Unternehmensbereiche erheblich. ([ris.bka.gv.at](https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1996/304/P1/NOR12038570?))

Für Gesellschafter ist vor allem die Frage relevant, wer nach der Spaltung welche Anteile hält. Bei der Abspaltung erhalten grundsätzlich die Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft Beteiligungen an der übernehmenden oder neuen Gesellschaft. Bei der Ausgliederung bleibt die Beteiligung hingegen auf Ebene der Gesellschaft. ([ris.bka.gv.at](https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1996/304/P1/NOR12038570?))

Daneben enthält das SpaltG Schutzmechanismen für Gesellschafter und Gläubiger, etwa durch formelle Anforderungen an die Spaltungsunterlagen und durch die Einbindung des Firmenbuchs. Welche Schutzrechte im Einzelfall greifen, hängt von der konkreten Gestaltung der Spaltung ab. ([ris.bka.gv.at](https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10003416&))

Was gilt steuerlich?

Steuerlich ist die Spaltung in Art. VI Umgründungssteuergesetz geregelt. Eine steuerneutrale Behandlung ist nicht automatisch schon deshalb gegeben, weil gesellschaftsrechtlich eine Spaltung vorliegt. Das UmgrStG knüpft die Begünstigung an eigene Voraussetzungen. Dazu gehört insbesondere, dass nur bestimmtes begünstigtes Vermögen übertragen wird und dass das österreichische Besteuerungsrecht an den stillen Reserven beim Rechtsnachfolger nicht eingeschränkt wird. ([ris.bka.gv.at](https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40013746/NOR40013746.html?))

Die vereinfachte Aussage, Spaltungen seien immer „steuerneutral bei Buchwertfortführung“, ist daher zu ungenau. Ob die Begünstigungen des UmgrStG tatsächlich greifen, muss im Einzelfall anhand von Art. VI UmgrStG geprüft werden. ([ris.bka.gv.at](https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40013746/NOR40013746.html?))

Grenzüberschreitende Spaltungen

Für grenzüberschreitende Spaltungen innerhalb der EU gelten eigene Regeln. Diese finden sich für österreichische Gesellschaften im EU-Umgründungsgesetz. Dort werden insbesondere grenzüberschreitende Aufspaltung, Abspaltung und Ausgliederung geregelt, einschließlich der behördlichen Vorabbescheinigung und der Eintragungsschritte. Für rein innerstaatliche Spaltungen innerhalb Österreichs bleibt dagegen in erster Linie das SpaltG maßgeblich. ([ris.bka.gv.at](https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Anlage=&Artikel=&FassungVom=2026-01-24&Gesetzesnummer=20012317&Paragraf=47&Uebergangsrecht=&))

Quellen

  • § 1 Spaltungsgesetz (SpaltG), RIS.
  • Spaltungsgesetz (SpaltG), Bundesrecht konsolidiert, RIS.
  • Art. VI Umgründungssteuergesetz (UmgrStG), RIS.
  • § 36 Umgründungssteuergesetz (UmgrStG), RIS.
  • § 47 EU-Umgründungsgesetz (EU-UmgrG), RIS.
  • Wiesner/Hirschler/Mayr (Hrsg.), Handbuch der Umgründungen, 25. Auflage, LexisNexis Verlag ARD ORAC GmbH.
  • Kofler (Hrsg.), UmgrStG – Umgründungssteuergesetz, 13. Auflage, Linde Verlag.
Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden