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Schengener Übereinkommen

Ein Übereinkommen zwischen einigen EU-Mitgliedstaaten und einigen benachbarten Nicht-EU-Mitgliedstaaten bezüglich des schrittweisen Abbaus der Kontrollen an ihren gemeinsamen Grenzen und der Einführung der Freizügigkeit für alle Staatsbürger der Vertragsparteien, anderer EU-Mitgliedstaaten oder Drittstaaten.

Synonym(e)

  • Schengen-Abkommen
  • Schengener Abkommen

Verwandte(r) Begriff(e)

  • Schengener Durchführungsübereinkommen
  • Schengener Grenzkodex
  • Schengener Informationssystem

Verwendungshinweis(e)

  1. Das Schengener Übereinkommen wurde am 14. Juni 1985 zwischen BE, FR, DE, LU und NL unterzeichnet.
  2. Der Vertrag und das Übereinkommen, die auf Grundlage dieser beiden Dokumente vereinbarten Bestimmungen sowie die damit verbundenen Vereinbarungen bilden zusammen den „Schengen-Besitzstand“. Seit 1999 ist der Schengen-Besitzstand Gegenstand eines Protokolls zum Vertrag von Amsterdam und damit in den institutionellen und rechtlichen Rahmen der Europäischen Union integriert.
  3. Die Regelungen für das Überschreiten der Grenzen durch Personen sind in der Verordnung (EU) 2016/399 (Schengener Grenzkodex) festgehalten.
  4. Weitere Informationen sind zu finden unter: http://ec.europa. eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/borders-and-visas/ schengen/index_en.htm

Quelle

  • Abgeleitet vom EMN anhand des Schengen-Besitzstands
  • Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.
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