In Österreich unterliegt die Besteuerung von Renten spezifischen Regelungen des österreichischen Einkommensteuergesetzes (EStG). Renten gelten in Österreich grundsätzlich als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit gemäß § 25 Abs. 1 Z 3 lit. a EStG. Darunter fallen Pensionen und Renten aus der gesetzlichen Pensionsversicherung, welche als Einkommen besteuert werden. Die konkrete Berechnung der Steuer erfolgt nach den allgemeinen Grundsätzen der Einkommensbesteuerung.
Eine wesentliche Komponente der Rentenbesteuerung ist der steuerfreie Anteil, der für gesetzliche Pensionen gilt. Dieser basiert auf einem Steuerfreibetrag, der jährlich angepasst werden kann. Bei der Besteuerung von Renten wird der steuerpflichtige Teil der Rente ermittelt. Dazu wird die Rente um den steuerfreien Teil und um etwaig anwendbare Absetzbeträge vermindert.
Für bestimmte Renten, insbesondere aus privaten Versicherungen, kann auch § 29 EStG relevant sein, der sonstige Bezüge aus bestimmten Einkunftsarten regelt. Die Besteuerung in solchen Fällen hängt oft davon ab, ob es sich um eine Ertragsanteilsbesteuerung handelt, bei der nur der Ertragsanteil der Rente der Steuer unterliegt, oder ob andere spezielle Regelungen zur Anwendung kommen.
Zusätzliche steuerliche Erleichterungen für Rentner können durch den besonderen Pensionistenabsetzbetrag gemäß § 33 Abs. 6 EStG geltend gemacht werden, der das steuerpflichtige Einkommen weiter reduzieren kann. Die tatsächliche Steuerbelastung wird gemäß den allgemeinen Tarifen des Einkommensteuergesetzes bestimmt, wobei auch Progressionsvorbehalte und der allgemeine Steuertarif in Betracht gezogen werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Rentenbesteuerung in Österreich eine Vielzahl von Regelungen umfasst, die sowohl die Art der Rente als auch individuelle steuerliche Absetzbeträge berücksichtigen, um die Höhe der steuerlichen Belastung zu bestimmen. Die konkrete Steuerpflicht hängt insgesamt stark von der individuellen Einkommenssituation des Rentners ab.