Relativ zwingendes Recht


Zu lasten einer Vertragspartei ist es zulässig. Es handelt sich um eine Art Mischung aus zwingendem und dispositivem Recht. Relativ zwingendes Recht lässt günstigere Regelungen für die Betroffenen zu, es kommt im Privatrecht häufig vor, da bei Schutzbestimmungen für Arbeitnehmer, Mieter, Konsumenten usw. günstigere Regelungen durchaus erwünscht sind.

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