Reisenebenkosten sind jene Aufwendungen, die zusätzlich zu Fahrtkosten, Tagesgeldern und Nächtigungskosten im Zusammenhang mit einer beruflich oder betrieblich veranlassten Reise anfallen. Dazu zählen etwa Parkgebühren, Maut, beruflich veranlasste Telefonkosten, Gepäckaufbewahrung, Umbuchungs oder Stornokosten sowie vergleichbare notwendige Nebenausgaben.
Steuerliche Behandlung
Bei Arbeitnehmern können Reisenebenkosten als Werbungskosten absetzbar sein, wenn die Reise beruflich veranlasst ist und der Arbeitgeber diese Kosten nicht oder nicht vollständig ersetzt. Bei Selbständigen kommen sie grundsätzlich als Betriebsausgaben in Betracht. Voraussetzung ist immer ein klarer beruflicher oder betrieblicher Zusammenhang.
Nachweis
Grundsätzlich müssen Werbungskosten belegt oder zumindest glaubhaft gemacht werden. Für typische Reisenebenkosten sind daher Rechnungen, Zahlungsbelege oder sonstige Nachweise aufzubewahren. Wenn ein genauer Nachweis nach Art der Ausgabe nicht möglich ist, genügt im Einzelfall auch eine glaubhafte Dokumentation.
Wichtiger Hinweis zum Kilometergeld
Wird für eine berufliche Fahrt das amtliche Kilometergeld angesetzt, sind damit die typischen laufenden Fahrzeugkosten grundsätzlich bereits abgegolten. Dazu zählen nach der steuerlichen Praxis auch Maut und Parkgebühren. In solchen Fällen können diese Kosten nicht zusätzlich neben dem Kilometergeld geltend gemacht werden.
Quellen
- BMF, ABC der Werbungskosten
- oesterreich.gv.at, Reisekosten aus Steuersicht
- RIS, § 16 EStG
- BMF, Kilometergeld
Fachbücher und Kommentare
- Baldauf Renate, Jakom Redaktion Hrsg Jakom EStG, 18. Auflage, Linde Verlag, 2025
- Doralt Werner, Kirchmayr Georg, Mayr Gunter, Zorn Michael Hrsg EStG Kommentar, Facultas, laufende Ausgabe





