Rechtsträgerprinzip

Das Rechtsträgerprinzip stammt aus dem deutschen Verwaltungsrecht und ist je nach Rechtsauffassung der Verwaltungsgericht Verwaltungsgerichte als Zulässigkeitsvoraussetzung einer Verwaltungsgerichtlichen Klage oder als Passivlegitimation von Bedeutung. Gegenstück ist das sogenannte Behördenprinzip.

Bedeutung

Das Rechtsträgerprinzip besagt, dass die Klage gegen einen Verwaltungsakt nicht gegen die Behörde zu richten ist, die den betreffenden Verwaltungsakt erlassen hat, sondern dass der Rechtsträger dieser Behörde richtiger Klagegegner einer verwaltungsgerichtlichen Klage ist. Das ist regelmäßig die Körperschaft, der die Behörde angehört.

 

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