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Produktzugabe

Bei einer Produktzugabe handelt es sich um das Gewähren, Anbieten oder Ankündigen einer Ware oder gewerblichen Leistung, für die kein Entgelt oder nur ein geringfügiges Entgelt offenbar zum Schein verlangt wird, neben einer anderen Ware oder gewerblichen Leistung. Eine Zugabe liegt auch vor, wenn zur Verschleierung der Zugabe eine Ware oder Leistung mit einer anderen Ware oder Leistung zu einem Gesamtpreis angeboten, angekündigt oder gewährt wird. Produktzugaben stellen ein wichtiges Mittel der Verkaufsförderung dar. Ihre Wirkung ist vergleichbar mit der eines Preisnachlasses. Begriffsgleich sind Zugabe oder Extra bzw. im Englischen Premium.

Rechtslage in Österreich

Im österreichischen Recht gegen unlauteren Wettbewerb UWG sind Zugaben wegen der Gefahr der Preisverschleierung grundsätzlich mit manchen Ausnahmen) verboten.Vgl [http://www.dbj.at/sites/default/files/publ189.pdf Geschenke erlaubt – Scheinpreise verboten auf www.dbj.at PDF; 20 kB

Fußnoten

Quellen

http://de.wikipedia.org/wiki/Produktzugabe 30.10.2014

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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