Primäres Unionsrecht


EUV, AEUV, Beitrittsverträge, Anhänge und Protokolle, sowie gewisse Rechtshandlungen des Europ. Rates

  • atypische Rechtsakte: jene, die nicht in Art. 288 AEUV fallen
  • In Beitrittsverträgen enthaltene Änderungen von EU-Sekundärrecht LAISA
  • Auf einer Ebene des Primärrechts befinden sich die allg. Rechtsgrundsätze der
    Union elementare Vorstellungen von Recht und Gerechtigkeit

− allg. Rechtsgrundsätze des Unionsrechts ieS: aus Ziel und System des EUV/AEUV/EGV-alt entwickelt und an die speziellen Bedürfnisse der EU angepasst Vorrang und unmittelbare Wirkung von Unionsrecht

− allg. Rechtsgrundsätze, die den Rechts- und Verfassungsordnungen der MS
gemeinsam sind Grund- und Menschenrechte über gemeinsame Verfassungsüberlieferungen – da zunächst nicht im EuR verankert

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