Der objektive
Tatbestand wird durch Tatbildmerkmale gebildet, die sich in 4 Kategorien einteilen lassen:
Tathandlung
Etwa das „töten“, „zerstören/beschädigen/verunstalten/unbrauchbar machen“.
Tatobjekt
„Ziel“ der Tat, zu denken ist an Personen, Sachen, etc. Besondere Einschränkungen können auch getroffen werden.
Person des Täters
Kann nur eine bestimmte Gruppe von
Personen ein
Delikt begehen so sind diese als Merkmale im Tatbestand angegeben.
Erfolg der Tat
Einige Delikte des
StGB werden nur strafrechtlich relevant wenn sie eine besondere Folge herbeiführen, bei anderen wird schon die bloße Tat bestraft. Der Erfolg ist eine Auswirkung in der Realität, beispielsweise der „Tod“ beim
Mord des §75, die Verletzung im §83/1 Körperverletzung