Niederlassungsfreiheit

Mit Niederlassungsfreiheit wird die Freiheit der selbständig erwerbstätigen EU-Bürger bezeichnet, ihren Unternehmensstandort innerhalb der europäischen Union frei wählen zu dürfen Art 43 EG-Vertrag.

Siehe auch

Für unselbständig Erwerbstätige siehe unter Arbeitnehmerfreizügigkeit.

Quellen

http://www.lexexakt.de/glossar/niederlassungsfreiheit.php 24.10.2014

 

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