Die Hypothek, auch Grundpfand genannt, ist ein Pfandrecht an einer unbeweglichen Sache, also einer Liegenschaft. Sie wird begründet durch Eintragung im Grundbuch, konkret im C Blatt Lastenblatt der Grundbuchseinlage. Vor Eintragung benötigt das Grundbuchgericht einen Nachweis über den Bestand der zu sichernden Forderung. Da der Pfandgläubiger nicht realer Inhaber der Sache wird, was in der Praxis auch dem Sinn der Hypothek zuwider laufen würde, handelt es sich hier um ein besitzloses Pfand.
Besonderheiten ergeben sich bei folgenden Sonderformen der Hypothek: Höchstbeitragshypothek