Der Landesschulrat LSR ist seit 1868 eine Schulbehörde des Staates, die für ein Bundesland zuständig ist. Präsident ist der Landeshauptmann, der in allen Bundesländern durch einen Amtsführenden Präsidenten unterstützt wird.
Dem so genannten Kollegium des Landesschulrats gehören neben dem Präsidenten stimmberechtigte Mitglieder an, die von den im Landtag vertretenen Parteien im Verhältnis ihrer Stimmenstärke vorgeschlagen werden. Darunter müssen sich gemäß Bundes-Schulaufsichtsgesetz http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage Bundesnormen&Gesetzesnummer 10009264&ShowPrintPreview True § 8 Bundes-Schulaufsichtsgesetz, Rechtsinformationssystem des Bundes, abgerufen am 19. Jänner 2011. Eltern von schulbesuchenden Kindern sowie Lehrer befinden.
Als Mitglieder mit beratender Stimme gehören dem Kollegium des Landesschulrats Kirchenvertreter, der Landesschularzt und Vertreter der Kammern an. Zusammensetzung, Aufgaben und Stellung des Landesschulrates sind in den Art. 81a und Art. 81b B-VG sowie im Bundes-Schulaufsichtsgesetz festgelegt. Obwohl der Landesschulrat eine Bundesbehörde ist, wirkt er auch an der Verwaltung der Pflichtschulen, die Einrichtungen des Landes oder der Gemeinde sind, mit. Unter Anderem obliegt den Landesschulräten die Auswahl der Lehrer sowie die Ausübung der Schulaufsicht. Zur Verwaltung der Pflichtschulen bestehen auf der Ebene der Verwaltungsbezirke weiters Bezirksschulräte.
Stadtschulrat für Wien
Der Stadtschulrat für Wien ist in der Bundeshauptstadt Wien für die Verwaltung des Schulwesens zuständig. Seine Funktion entspricht jener der Landesschulräte in den anderen acht Bundesländern Österreichs.
Weblinks
- http://www.landesschulrat.at/ Landesschulräte in Österreich
- http://www.schule.suedtirol.it/Landesschulamt/gremien/lsr.htm Südtiroler Landesschulrat
- http://www.wien.gv.at/bildung/stadtschulrat/ Offizielle Homepage des Stadtschulrates für Wien
Quellen & Einzelnachweise
http://de.wikipedia.org/wiki/Landesschulrat 05.12.2014
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