Ius intercedendi

Das ius intercedendi ”Interzessionsrecht” beinhaltete die konstitutionelle Ermächtigung, eine amtliche Anordnung oder Verfügung an ihrem Vollzug zu hindern.

Republik

In der römischen Magistratur, die grundlegend neben der jährlichen Annuität auf dem Prinzip der Kollegialität beruhte, konnte durch das ”ius intercedendi” die Amtshandlung eines unter- oder gleichgeordneten Amtsträgers in der Form des Widerspruchs ”Veto” außer Kraft gesetzt werden.

Für die Volkstribune ”tribuni plebis” in der Römischen Republik war das verfassungsmäßige Regulativ des “Dazwischentretens” ”intercedere” von enormer Bedeutung. Ursprünglich als ein effektives Instrument zur Durchsetzung des ”ius auxilii” Beistandsrecht zum Schutz einzelner Bürger gegenüber staatlicher Willkür verwendet, entwickelte sich das Interzessionsrecht der Volkstribune zu einem gewichtigen, politischen Machtfaktor.

Das Interzessionsrecht konnte in Krisenzeiten nicht angewendet werden. Die Anordnungen und Erlasse des Diktators waren in seiner halbjährigen Amtszeit absolut und unumkehrbar.

Prinzipat

Im Prinzipat wurde durch die bewusste Trennung vom plebejischen Amt ”tribuni plebis” und der Amtsgewalt ”tribunicia potestas” die tribunizische Rechtskompetenz ”potestas” des Volkstribunats ständeneutral auf den Kaiser übergeleitet, der somit auch die Kontrolle über das Interzessionsrecht ausüben konnte.

Literatur

  • Jochen Bleicken: ”Augustus : Eine Biographie.” Rowohlt-Taschenbuch-Verl., Reinbek bei Hamburg 2010, ISBN 978-3-499-62650-0, S. 350-352.
  • Max Kaser: ”Römische Rechtsgeschichte”: Verlag Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1976, 2. neubearbeitete Auflage, ISBN 3-525-18102-7, S. 41-45, 88, 103.
  • Wolfgang Kunkel, Martin Schermaier: ”Römische Rechtsgeschichte”. 13. Auflage, Böhlau, Köln u.a. 2001, ISBN 978-3-8252-2225-3, S. 21, 27-30, 91, 110-111.

Quellen

http://de.wikipedia.org/wiki/Ius_intercedendiv 10.12.2014

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

EMPFEHLUNG

profilbild-manuel-mofidian

Videos

RechtEasy Podcast

Benötigen Sie einen Anwalt / eine Anwältin?

1

Unverbindliche Anfrage stellen

2

Wir leiten diese an einen Experten weiter

3

Der Anwalt nimmt direkt mit Ihnen Kontakt auf

Wir werden in unserem Netzwerk nach den richtigen Experten für Ihre Rechtsfrage suchen. Ob und wie viel Geld die Bearbeitung Ihrer Anfrage kostet, wird er oder Sie Ihnen direkt vor Ihrer Beauftragung mitteilen. Kontaktieren Sie uns ganz einfach, indem Sie hier auf den folgenden Button klicken.


Filter

Filter Search Results