Ist Altersteilzeit auch für Teilzeitbeschäftigte möglich?
Ja, Altersteilzeit ist auch für Teilzeitbeschäftigte in Österreich möglich.
Welche Voraussetzungen gelten?
Teilzeitbeschäftigte können Altersteilzeit vereinbaren, wenn sie die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen:
- Innerhalb der nächsten fünf Jahre besteht Anspruch auf eine gesetzliche Alterspension (z. B. Regelpension oder Korridorpension).
- Das Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens sechs Monaten ununterbrochen beim selben Arbeitgeber.
- Die Arbeitszeit wird um mindestens 40 % und höchstens 60 % reduziert.
- Die neue Arbeitszeit darf nicht unter 40 % der bisherigen Arbeitszeit fallen.
Wie funktioniert die Altersteilzeit bei Teilzeitkräften?
Bei Teilzeitkräften wird auf das bestehende Beschäftigungsausmaß abgestellt. Wer beispielsweise 20 Stunden pro Woche arbeitet, kann im Rahmen der Altersteilzeit auf 8 bis 12 Stunden pro Woche reduzieren.
Auch bei Teilzeit-Altersteilzeit gilt:
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten eine Aufstockung um 50 % des Entgelts, das auf die weggefallene Arbeitszeit entfällt (inklusive Sonderzahlungen).
- Die Sozialversicherungsbeiträge werden weiterhin auf Basis der ursprünglichen höheren Arbeitszeit abgeführt.
Welche Formen der Altersteilzeit gibt es?
Altersteilzeit kann entweder kontinuierlich (gleichmäßige Reduktion der Arbeitszeit) oder blockweise (Arbeitsphase und Freizeitphase) vereinbart werden – auch bei Teilzeitbeschäftigten.
Quellen:
- § 27 Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG), Stand 2025
- Informationsblätter des Arbeitsmarktservice (AMS), Stand 2025
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW), Richtlinien zur Altersteilzeit, Stand 2025