Internationaler Strafgerichtshof

Seit 2002 ist in Den Haag nach den schweren Menschenrechts-Verletzungen in Ex-Yugo, Gerichtsbarkeit in bestimmten schweren Völkerrechtsverbrechen Völkermord, Art. 6, Kriegsverbrechen, Ar. 8, Grundlagen und Delikte in den Statuten. Alle natürlichen Personen als auch politische Verantwortliche können zu Verantwortung gezogen werden. Anklage erfolgt durch einen Vertragsstaat oder von einem Ankläger Freiheitsstrafen bis lebenslänglich, auch Geldstrafen.

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