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Hotspot-Konzept

Ansatz, bei dem das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO), die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Frontex), Europol und Eurojust vor Ort mit den Behörden der EU-Mitgliedstaaten an den Außengrenzen, die mit einem unverhältnismäßig hohen Migrationsdruck an den EU-Außengrenzen konfrontiert sind, zusammenarbeiten, um ihnen bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach EU-Recht zu helfen und ankommende Migranten schnell zu identifizieren, zu registrieren und ihnen die Fingerabdrücke abzunehmen.

Synonym(e)

  • Brennpunkt-System (EU-Acquis)

Unterbegriff(e)

  • Hotspot-Gebiet

Verwendungshinweis(e)

  1. Das Hotspot-Konzept wurde von der Europäischen Kommission als Teil einer sofortigen Aktion entwickelt, um die EUMitgliedstaaten an den EU-Außengrenzen zu unterstützen, und wurde in der Europäischen Migrationsagenda von Mai 2015 vorgestellt.
  2. Die operative Unterstützung nach dem Hotspot-Konzept konzentriert sich auf die Registrierung, Identifizierung, Abnahme von Fingerabdrücken und die Information von Asylbewerbern wie auch auf Rückkehroperationen. Diejenigen, die Asyl beantragen, werden sofort in ein Asylverfahren weitergeleitet, in dem EASO- Unterstützungsteams dabei helfen, die Asylanträge so schnell wie möglich zu stellen. Bei denjenigen, die keinen Schutz bedürfen, wird Frontex die EU-Mitgliedstaaten unterstützen, die Rückkehr irregulärer Migranten zu koordinieren. Europol und Eurojust werden den Aufnahme-Mitgliedstaat durch Untersuchungen, um Schleuser- und Menschenhandel-Netzwerke zu bekämpfen, unterstützen.
  3. IT und GR sind die ersten beiden EU-Mitgliedstaaten, in denen das Hotspot-Konzept derzeit umgesetzt wird. Andere EU-Mitgliedstaaten werden auf Anfrage auch vom Hotspot-Konzept profitieren können.
  4. Das Hotspot-Konzept wird auch zur Umsetzung der temporären Umverteilungspläne, die von der Europäischen Kommission am 27. Mai und 9. September 2015 vorgestellt wurden, beitragen; Personen, die auf jeden Fall internationalen Schutzes bedürfen, werden in den EU-Mitgliedstaaten an den Außengrenzen für die Umverteilung in andere EU-Mitgliedstaaten identifiziert werden, wo dann ihr Asylverfahren durchgeführt wird.

Quelle

  • Europäische Kommission: Der Hotspot-Ansatz zur Bewältigung außergewöhnlicher Migrationsströme, 11. September 2015
  • Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.
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