Mit Güterstand wird die Gesamtheit der Regeln für die Beziehung der Vermögensmassen der beiden Ehepartner zueinander bezeichnet.
Quellen
http://www.lexexakt.de/glossar/gueterstand.php 06.10.2014
Mit Güterstand wird die Gesamtheit der Regeln für die Beziehung der Vermögensmassen der beiden Ehepartner zueinander bezeichnet.
http://www.lexexakt.de/glossar/gueterstand.php 06.10.2014
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