Gemeinschaftseigentum

Im Wohnungseigentumsrecht ist nicht der Begriff Gemeinschaftseigentum, sondern vor allem der Begriff allgemeine Teile der Liegenschaft gebräuchlich. Darunter versteht man jene Teile der Liegenschaft, die der allgemeinen Benützung dienen oder deren Zweckbestimmung eine ausschließliche Nutzung durch einen einzelnen Wohnungseigentümer nicht zulässt.

Was dazugehört

Zu den allgemeinen Teilen der Liegenschaft zählen typischerweise etwa Stiegenhäuser, Dächer, Fassaden, Verkehrsflächen, Heizungsräume oder andere Bereiche, die dem Haus insgesamt dienen. Auch ein Garten kann allgemeiner Teil sein, wenn er entsprechend gewidmet ist.

Rechtliche Bedeutung

An allgemeinen Teilen der Liegenschaft kann kein Wohnungseigentum begründet werden. Wohnungseigentum besteht nur an bestimmten wohnungseigentumstauglichen Objekten, also etwa an Wohnungen, sonstigen selbständigen Räumlichkeiten oder Abstellplätzen. Die allgemeinen Teile bleiben dem Miteigentum aller Wohnungseigentümer zugeordnet.

Verwaltung und Erhaltung

Die Verwaltung der allgemeinen Teile erfolgt durch die Eigentümergemeinschaft. Sie ist für die Liegenschaft eine eigene juristische Person und entscheidet insbesondere über Erhaltungsarbeiten, Reparaturen, Rücklagen und die Bestellung einer Hausverwaltung. Die ordnungsgemäße Erhaltung der allgemeinen Teile der Liegenschaft gehört zu den zentralen Aufgaben der Verwaltung.

Praxis

In der Praxis ist oft entscheidend, ob ein bestimmter Gebäudeteil allgemeiner Teil oder Teil eines Wohnungseigentumsobjekts ist. Das ist etwa bei Gärten, Terrassen, Leitungen oder baulichen Änderungen wichtig. Die Beurteilung richtet sich nach dem Wohnungseigentumsgesetz, der Widmung, dem Nutzwertgutachten und den konkreten Vereinbarungen im Einzelfall.

Quellen

Fachbücher und Kommentare

  • Pittl Raimund Handbuch Wohnungseigentumsrecht, 2. Auflage, MANZ, 2025
  • Illedits Alexander Wohnungseigentum, 7. Auflage, LexisNexis Österreich, 2022
  • Feil Erich, Marent Martin, Preisl Hermann WEG Wohnungseigentumsgesetz Kommentar mit Mustersammlung, Linde, 2014
Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden