Das Gebrauchsrecht ist ein dingliches recht und eine persönliche Dienstbarkeit, welche zugunsten einer speziellen Person auf einer Sache oder auf einem Grundstück lasten kann. Es ist auf die persönlichen Bedürfnisse des Berechtigten eingeschränkt und schafft keine Möglichkeit, die Sache in Bestand zu geben.
Siehe auch
- Wohnrecht
- Fruchtgenussrecht