Sie sind hier:
- Ratgeber
- Digitales Recht
- Gateway
Gateway bedeutet wörtlich etwa: Einfahrt, Eingang, Übergang und bezeichnet die Schnittstelle zwischen zweierlei Kommunikationssystemen, etwa den Mailboxen und Online Diensten, die dabei mit unterschiedlicher Systemsoftware betrieben werden. Dass man aus Online Diensten, wie Compuserve oder AOL E-Mails an das Internet schicken kann, liegt daran, dass ein entsprechendes Gateway zwischen den Netzen existiert. Auch unsere Gerichte sind über einen Gateway-Computer mit dem Justiznetz verbunden.