Facultas alternativa

Von einer Ersetzungsbefugnis (= facultas alternativa, oder auch Alternativermächtigung) spricht man, wenn der Schuldner einen Teil oder die ganze Schuld, durch die Hingabe eines anderen Gegenstandes ersetzen kann.

Quellen

http://www.lexexakt.de/glossar/ersetzungsbefugnis.php 30.09.2014

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