Mit Existenzminimum wird der Betrag des Einkommens bezeichnet, der im Rahmen der jeweiligen wirtschaftlichen Verhältnisse zur Fristung des Lebens unbedingt notwendig ist.
Unterhaltsrechtlich wird das Existenzminimum in Höhe des notwendigen Selbstbehalts festgelegt.
Quellen
http://www.lexexakt.de/glossar/existenzminimum.php 30.09.2014