Exceptiones sunt strictissimae interpretationis

Mit “exceptiones sunt strictissimae interpretationis” wird der Grundsatz bezeichnet, dass Ausnahmen eng auszulegen sind. Er ist eine Ausformung des Grundsatzes singularia non sunt extendenda.

Quellen

http://www.lexexakt.de/glossar/exceptionessuntstrictissimaeinterpretationis.php 30.09.2014

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