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EUROPA – Glossar – Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)

Die GASP der EU wurde 1993 mit dem Vertrag von Maastricht geschaffen. Sie wurde schrittweise durch nachfolgende Verträge verstärkt, insbesondere durch den Vertrag von Lissabon (Titel V des Vertrags über die Europäische Union).

Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik beruht auf diesen Grundsätzen, verfolgt die darin genannten Ziele und steht mit den allgemeinen Bestimmungen für das gesamte außenpolitische Handeln der EU in Einklang. In dieser Hinsicht strebt sie danach, Frieden zu bewahren, die internationale Sicherheit zu stärken und internationale Zusammenarbeit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit sowie die Wahrung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten zu fördern.

Seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon besitzt die EU Rechtspersönlichkeit (d. h., sie kann internationale Verträge unterzeichnen). Sie verfügt auch über einen diplomatischen Dienst, den Europäischen Auswärtigen Dienst, der unter der Verantwortung der Hohen Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik handelt und sie bei der Erfüllung des Mandats unterstützt (Durchführung der GASP, in ihrer Eigenschaft als Vorsitzende des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ und die Erfüllung der Zuständigkeiten der Kommission im Bereich der Außenbeziehungen in ihrer Eigenschaft als Vizepräsidentin der Kommission). Im Jahr 2014 wurde Federica Mogherini zur Hohen Vertreterin (HV) ernannt.

Das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK), bestehend aus Vertretern aus 28 EU-Ländern, handelt ebenfalls unter der Verantwortung des HV. Es überwacht die internationale Lage in den Bereichen, die von der GASP abgedeckt werden und spielt eine Schlüsselrolle bei der Definition und Umsetzung einer Krisenreaktionsmaßnahme der EU.

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