Mit Erstbescheid wird im Verwaltungsverfahren die erste abschließende Entscheidung durch die Behörde im Gegensatz zum Abhilfebescheid oder Widerspruchsbescheid bezeichnet.
Quellen
http://www.lexexakt.de/glossar/erstbescheid.php 30.09.2014
Mit Erstbescheid wird im Verwaltungsverfahren die erste abschließende Entscheidung durch die Behörde im Gegensatz zum Abhilfebescheid oder Widerspruchsbescheid bezeichnet.
http://www.lexexakt.de/glossar/erstbescheid.php 30.09.2014
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