Erfindung

Mit Erfindung bezeichnet man eine andwendbare, niederlegungsfähige technische Idee oder Regel, die sich auf die Beherrschung der belebten oder unbelebten Materie bezieht, einen technischen Fortschritt bedeutet und ein persönliche Leistung des Erfinders ist, die über das hinausgeht was einem Durchschnittsfachman möglich ist (Erfindungshöhe).

Quellen

http://www.lexexakt.de/glossar/erfindung.php 30.09.2014

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