Stand der Technik

Der Stand der Technik ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der in verschiedenen Rechtsgebieten Verwendung findet und auf die Entwicklung von Wissenschaft und Technik Bezug nimmt.

Der Stand der Technik, europäisch auch als best available techniques (beste verfügbare Technik – BVT) bezeichnet, ist nach der im Kalkar-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts entwickelten Drei-Stufen-Theorie von den anerkannten Regeln der Technik und dem Stand von Wissenschaft und Technik zu unterscheiden.

Umweltrecht

Im § 71a der Gewerbeordnung (GewO) findet sich die Definition:

„Der Stand der Technik im Sinne dieses Bundesgesetzes ist der auf den einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhende Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen, Bau- oder Betriebsweisen, deren Funktionstüchtigkeit erprobt und erwiesen ist.“

Auf den Stand der Technik nehmen auch Bezug:

  • § 4 GTG Gentechnikgesetz
  • § 33b WRG Wasserrechtsgesetz
  • § 32a Abs(3) EisbG Eisenbahngesetz siehe EisbG 1957 idgF

Quellen

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Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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