In Österreich bezieht sich der Begriff „Elternvereinbarung“ in der Regel auf Vereinbarungen, die im Zusammenhang mit der Ausübung der Obsorge für minderjährige Kinder nach einer Trennung oder Scheidung getroffen werden. Eine rechtlich relevante Grundlage finden wir im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB).
Gemäß § 177 ABGB kann die Obsorge gemeinschaftlich von beiden Elternteilen ausgeübt werden, wobei diese in einer Elternvereinbarung festhalten können, wie sie die Obsorge tatsächlich konkret umsetzen wollen. Wesentliche Aspekte einer solchen Vereinbarung können beispielsweise die Regelungen über den Lebensmittelpunkt des Kindes, die Aufenthaltsbestimmungen, den Kontakt mit dem nicht hauptsächlich betreuenden Elternteil und andere für das Wohl des Kindes wesentliche Fragen sein.
Eine Elternvereinbarung ist von besonderer Bedeutung, da sie im besten Fall im Einvernehmen zwischen beiden Elternteilen getroffen wird und somit eine einvernehmliche Lösung für die Obsorge und die Betreuung des Kindes darstellt. Diese Vereinbarung muss im Optimalfall gerichtlich genehmigt werden, sofern sie umfassend die elterliche Verantwortung regelt, damit sie rechtlich verbindlich wird. Relevant ist dabei § 138 ABGB, der besagt, dass das Gericht in Angelegenheiten des Kindschaftsrechts im Sinne des Kindeswohls entscheidet.
Elternvereinbarungen müssen das Kindeswohl als zentrales Kriterium berücksichtigen. Das bedeutet, dass alle getroffenen Regelungen im besten Interesse des Kindes sein müssen und seine körperliche, seelische und geistige Entwicklung nicht gefährden dürfen.
Zusammenfassend ist eine Elternvereinbarung im österreichischen Recht ein Instrument, um nach einer Trennung der Eltern die Ausübung der elterlichen Verantwortung in einer für beide Parteien klaren und im besten Fall einvernehmlichen Art und Weise zu regeln. Sie bietet einen Rahmen, in dem die Eltern in Absprache miteinander bestimmen können, wie die Obsorge, Betreuung und Erziehung des gemeinsamen Kindes gestaltet werden soll, und erfordert im Regelfall die Genehmigung durch ein Gericht, um eine nachhaltige rechtliche Wirkung zu entfalten.