Eigentümergrundschuld

Mit Eigentümergrundschuld, wird eine Grundschuld bezeichnet, die für den Eigentümer des belasteten Grundstücks bestellt ist. D.h. im Unterschied zur Fremdgrundschuld, bei der ein Dritter das Recht hat, zur Befriedigung seiner Forderung in das Grundstück zu vollstrecken, steht hier dieses Recht dem Eigentümer des belasteten Grundstück zu. Er kann diese Grundschuld dann entweder löschen oder stehen lassen um sie später zur Sicherung eines Kredits wieder an einen Dritten übertragen zu können.

Eine Eigentümergrundschuld kann durch Erklärung des Eigentümers bestellt werden. Sie entsteht aber auch, wenn der Eigentümer des Grundstücks auf die Grundschuld zahlt, dabei erlischt die Grundchuld soweit sie auf Rückstände von Zinsen und andere Nebenleistungen erstreckt.

Übereignet der Inhaber eines Grundstücks ohne Übertragung der Grundschuld das Grundstück, wird bleibt die Eigentümgrundschuld beim früheren Eigentümer und wird zur Fremdgrundschuld.

Quellen

http://www.lexexakt.de/glossar/eigentuemergrundschuld.php 29.09.2014

Benötigen Sie einen Anwalt / eine Anwältin?

Recherchieren Sie hier, weil Sie Beratung von facheinschlägigen Anwälten benötigen? Wir werden in unserer Datenbank nach den richtigen Experten für Ihre Rechtsfrage suchen. Kontaktieren Sie uns ganz einfach, indem Sie hier auf den folgenden Button klicken.

RechtEasy.at

Bei uns finden Sie die richtigen Rechtsanwälte für Ihr Rechtsproblem. RechtEasy.at, das Recht-Wiki für Österreich ist ein Nachschlagewerk, das allen wissbegierigen, interessierten Internetusern, Jus-Studenten, Rechtsanwälten, Notaren und Dissertanten einen schnellen, einfachen aber fachlich fundierten Zugang zu juristischen Fachbegriffen bietet.

Teilen   

EMPFEHLUNG

sabrina-jevremovic-profilbild
5,0
Rated 5 out of 5

Webinare

Aktuelle Podcast-Folge

Dürfen wir vorstellen: Der richtige Anwalt für Ihr Problem​

Dr.

5,0
Rated 5 out of 5
rechteasy-at-fuer-anwaelte-mockup-siegel_283-min-removebg-preview.png
Lessiak_Logo (1)
Filter

Filter Search Results