Eigenkapital


Das Eigenkapital ist die Differenz zwischen dem Vermögen des Unternehmers und dem Fremdkapital, das Eigenkapital ist also all jenes, was dem Unternehmer bzw den Gesellschafter „wirklich“ gehört. Dazu zählen daher: Einlagen der Gesellschafter, der entgültig im Unternehmen verbleibende Gewinn und Zuwendungen die in das Unternehmensvermögen übergehen. Der Unterschied zwischen Eigen- und Fremdkapital ist besonders im Insolvenzrecht relevant, da Fremdkapitalgeber Insolvenzgläubiger sind, Eigenkapitalgeber jedoch nicht.

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