“Cyberbesetzung”; auch “Domain-grabbing” genannt; Reservierung von Domains mit der Absicht, diese später mit Gewinn an interessierte Personen zu verkaufen oder einen Konkurrenten von der Nutzung seines Namens oder seiner Marke im Domainnamen auszuschließen; beide Varitanten werden rechtlich unter dem Gesichtspunkt der Sittenwidrigkeit nach § 1 UWG beurteilt (Ausbeutung, Behinderung)
Cybersquattin
EMPFEHLUNG
- Öffentliches Recht, Umweltrecht, Verfassungsrecht, Wirtschaftsrecht
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