Consensus facit nuptia

Mit “consensus facit nuptia” (lat.) werden im römischen Recht die Grundvoraussetzungen für die Eheschließung genannt: Die Ehe kommt durch Willenserklärung der beiden Eheschließenden zustande.

Dies Regelung gilt auch noch nach dem heutigen Zivilrecht, allerdings müssen darüber hinaus weitere Voraussetzungen erfüllt sein.

Quellen

http://www.lexexakt.de/glossar/consensusfacitnuptia.php 29.09.2014

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