Baubeschränkungen

Die Baufreiheit des Bauherrn ist durch zahlreiche Baubeschränkungen eingeengt

  1. Ein Bau ist nur zulässig, wenn er dem Bebauungsplan entspricht, ein Baudispens ist möglich. Besteht kein Bebauungsplan, so ist in zusammenhängend bebauten Ortsgebieten das Bauvorhaben zulässig, wenn es nach der vorhandenen Bebauung unbedenklich ist. Im Aussenbereich darf nur in besonderen Ausnahmefällen gebaut werden.
  2. Die Erschliessung muss gesichert sein.
  3. Die in den Bauordnungen enthaltenen Bauordnungsvorschriften über Bauausführung, Sicherheit, einwandfreie Benutzbarkeit usw. müssen beachtet werden.

Quellen

http://www.rechtslexikon.net/d/baubeschr%C3%A4nkungen/baubeschr%C3%A4nkungen.htm

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

EMPFEHLUNG

profilbild-manuel-mofidian

Videos

RechtEasy Podcast

Benötigen Sie einen Anwalt / eine Anwältin?

1

Unverbindliche Anfrage stellen

2

Wir leiten diese an einen Experten weiter

3

Der Anwalt nimmt direkt mit Ihnen Kontakt auf

Wir werden in unserem Netzwerk nach den richtigen Experten für Ihre Rechtsfrage suchen. Ob und wie viel Geld die Bearbeitung Ihrer Anfrage kostet, wird er oder Sie Ihnen direkt vor Ihrer Beauftragung mitteilen. Kontaktieren Sie uns ganz einfach, indem Sie hier auf den folgenden Button klicken.


Filter

Filter Search Results