Bauabnahme

ist die Überprüfung durch die Baubehörde (Bauaufsicht), ob ein Bauvorhaben ordnungsgemäss errichtet wurde. Sie erfolgt meist in Form der Rohbauabnahme und der Schlussabnahme (Gebrauchsabnahme); letztere ist Voraussetzung für die Benutzung des Baues. Die B. hat der Bauherr zu beantragen; über die Durchführung erhält er eine Bescheinigung (Rohbauabnahmeschein, Schlussabnahmeschein).

Siehe auch

Bauaufsicht

Quellen

http://www.rechtslexikon.net/d/bauabnahme/bauabnahme.htm

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paul-kessler

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