Beweislast

Die Beweislast beschreibt im rechtlichen Kontext die Verpflichtung einer Partei, die für die Entscheidung wesentlichen Tatsachen zu beweisen. In Österreich ist die Beweislast vor allem in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt.

Grundprinzipien der Beweislast

Grundsatz der Beweislastverteilung

  • Wer etwas behauptet, muss es beweisen: Jede Partei ist grundsätzlich verpflichtet, jene Tatsachen zu beweisen, die für sie günstig sind.
  • Kläger:innen müssen den Anspruchsgrund beweisen, z. B. das Bestehen eines Vertrages.
  • Beklagte müssen die Einwendungen beweisen, z. B. das Erlöschen eines Anspruchs durch Erfüllung.

Normale Beweislastverteilung:

  • Die Beweislast folgt dem materiellen Recht. Wer sich auf eine Rechtsnorm beruft, muss die Voraussetzungen dafür nachweisen.

Beweislastumkehr:

In bestimmten Fällen sieht das Gesetz eine Umkehr der Beweislast vor, z. B.:

  • Produkthaftung: Der Hersteller muss nachweisen, dass kein Produktfehler vorliegt.
  • Diskriminierung: Bei Diskriminierungsfällen muss der/die Beklagte beweisen, dass keine Benachteiligung stattgefunden hat.
  • Gewährleistung: In den ersten sechs Monaten nach Kauf eines mangelhaften Produkts wird vermutet, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag.

Bedeutung

Die Beweislast entscheidet über den Ausgang eines Prozesses, wenn eine Tatsache nicht bewiesen werden kann. Kann eine Partei den ihr obliegenden Beweis nicht erbringen, geht dies zu ihren Lasten. Die Beweislastregeln sorgen damit für Klarheit, welche Partei welche Tatsachen nachweisen muss.

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