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ln Mietverträgen wird nicht selten geregelt, dass der Mieter für kleine Instandsetzungen und zur Beseitigung von Bagatellschäden die Kosten zu tragen hat. Eine derartige formularmäßige Bagatellschadensklausel ist nur in einigen eng begrenzten Fällen wirksam.
Unter Bagatellschäden versteht man im Straßenverkehr entstandene geringfügige Schäden. Sie können zu einer Erledigung im Bußgeld- statt im Strafverfahren führen, eventuell auch eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit zur Folge haben.
Siehe auch
Anzeigepflicht
Instandsetzung
Kleinreparaturen
Mietminderung
Rückforderung
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/bagatellschaden/bagatellschaden.htm