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Bagatellsache ist die Angelegenheit von geringer Bedeutung. Verschiedentlich wird sie rechtlich abweichend behandelt. In der Rechtsgeschichte gilt für sie die Rechtsregel (lat.) minima non curat praetor (Kleinigkeiten besorgt der Gerichtsmagistrat nicht).
Literatur
Kunze, A., Das amtsgerichtliche Bagatellverfahren, NJW 1997,2154
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/bagatellsache/bagatellsache.htm