(lat.: auctor = Urheber; Schöpfer); Urheber oder Verfasser eines Werks, das Gegenstand des Urheberrechts ist (vor allem im Verlagsvertrag). Ist der Urheber oder Verfasser eines Werkes, das Gegenstand des Urheberrechts ist. Die Bezeichnung Autor ist insbesondere üblich beim Verlagsvertrag.
Siehe auch
Urheber
Urheberrecht
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/autor/autor.htm