Urheber

Urheber eines Werkes ist, wer es geschaffen hat. Dabei wird eine Person bezeichnet, die etwas Neues geschaffen hat. Die Bezeichnung wird auf Personen bezogen, die hauptursächlich etwas veranlasst oder verursacht haben.

Nach dem Urheberrechtsgesetz umfasst der Ausdruck Urheber neben dem Schöpfer eines Werkes auch Personen, auf die das Urheberrecht nach dem Tod des Urhebers übergegangen ist.

Siehe auch

  • § 10 UrhG
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