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Auslobung


Öffentliches Aussetzen einer Belohnung für eine bestimmte Handlung, zum Beispiel für das Wiederbringen eines entlaufenen Tieres oder für Hinweise, die zur Ergreifung eines Straftäters führen. Derjenige, der die Handlung vornimmt, hat einen Anspruch auf die Belohnung, selbst wenn er nicht gewusst hat, dass eine solche ausgesetzt war. Wenn mehrere die Handlung vornehmen, ist die Belohnung angemessen aufzuteilen.

Die nicht an bestimmte Personen gerichtete Zusage einer Belohnung für eine Leistung oder einen Erfolg (Auslobung) wird durch die öffentliche Bekanntmachung verbindlich. Eine Auslobung, die eine Preisbewerbung zum Gegenstande hat, ist nur gültig, wenn in der Bekanntmachung eine Frist für die Bewerbung bestimmt ist. Eine Auslobung ist eine einseitige Willenserklärung, sie muss nicht angenommen werden. Sie richtet sich an jeden, der die ausgelobte Leistung erbringt.

Beispiel

”Katze entlaufen, wer sie findet bekommt Finderlohn.”

Quellen

http://www.rechtslexikon.net/d/auslobung/auslobung.htm

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