Auskunftsverweigerungsrecht

Recht, eine Auskunft nicht zu erteilen, in Verfahren aller Gerichtszweige, vor allem bedeutsam im Strafprozess. Ist die trotz einer grundsätzlichen Auskunftspflicht ausnahmsweise bestehende Berechtigung, eine mögliche Auskunft nicht zu erteilen. Hier kann jeder Zeuge Auskunft auf bestimmte Fragen verweigern, wenn die Antwort ihn oder einen Angehörigen in die Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung bringen würde.

Quellen

http://www.rechtslexikon.net/d/auskunftsverweigerungsrecht/auskunftsverweigerungsrecht.htm

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