Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wird häufig die Zahlung des Restlohns und die Aushändigung der Arbeitspapiere vom Arbeitgeber gegen Unterzeichnung einer A. durch den Arbeitnehmer vorgenommen. Die Ausgleichsquittung enthält in der Regel die Erklärung, dass der unterzeichnende Arbeitnehmer keine Ansprüche mehr habe und dass das Arbeitsverhältnis zu dem bestimmten Zeitpunkt ende.
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/ausgleichsquittung/ausgleichsquittung.htm