Bei der Zwangsversteigerung von Grundstücken ist das Ausgebot die Aufforderung, Gebote abzugeben.
Ist in der Zwangsversteigerung die Aufforderung des Versteigerungsgerichts zur Abgabe von Geboten. Werden mehrere Grundstücke in demselben Verfahren versteigert, können sie einzeln (Einzelausgebot) oder zusammen (Gesamtausgebot) ausgeboten werden.
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/ausgebot/ausgebot.htm